Die Vorgänge der jüngsten Zeit belegen eindrücklich, dass die gesetzlichen Regelungen zum ELENA-Verfahren einer gründlichen Überprüfung bedürfen. Ein gut gemachter elektronischer Entgeltnachweis kann einen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten, Verwaltungsverfahren vereinfachen und so allen Beteiligten nutzen. Dies ist aber nach dem aktuellen Stand der Ausgestaltung des Verfahrens nicht der Fall. Bei der Umsetzung des Gesetzes sind gravierende Probleme aufgetreten. Diese gebieten aus datenschutzrechtlicher Sicht bis zu ihrer vollständigen Klärung die umgehende Aussetzung der Datenübermittlung im ELENA-Verfahren.
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