Die Zeitarbeit wurde in den vergangenen Jahren zunehmend für Lohnabsenkung und den Abbau von Stammpersonal missbraucht. In Zeitungsberichten waren zahlreiche Beispiele aufgeführt, von denen der Missbrauch des Arbeitnehmer- überlassungsgesetzes durch die Drogeriekette Schlecker der bekannteste Fall ist (manager magazin vom 22. Januar 2010, www.stern.de vom 16. Januar 2010). Schlecker hat Filialen geschlossen und Beschäftigten gekündigt, die dann an- schließend wieder in einer von Schlecker gegründeten Zeitarbeitsfirma namens MENIAR Personalservice GmbH angestellt wurden. Diese Zeitarbeitsfirma hat die ehemaligen Beschäftigten anschließend an die neu gegründeten Schlecker XL Filialen verliehen und deutlich schlechtere Löhne als vorher gezahlt. Mit dieser konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung konnte Schlecker die Lohn- kosten deutlich absenken und den Kündigungsschutz ausschalten. Laut einer Studie des Instituts für Arbeit und Qualifikation (IAQ) ist diese von Schlecker betriebene konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung in 7 Prozent der Unter- nehmen mit einer betrieblichen Interessenvertretung gängige Praxis. Sie wird dazu benutzt, die Arbeitsbedingungen und Löhne der Stammbelegschaften abzu- senken, und bewirkt einen Unterbietungswettbewerb in der jeweiligen Branche.
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