Kleine Anfrage: Kontrolle von Mindestlöhnen verbessern

Mit dieser erneuten Kleinen Anfrage zur Kontrolle von Mindestlöhnen an die Bundesregierung konnte Beate Müller-Gemmeke herausfinden, dass die Zollverwaltung längst nicht in allen Branchen auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestlöhne achtet. Auch die Verhängung von Bußgeldern wurde in den Blick genommen.

 

Mindestlöhne dürfen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern müssen auch von den Unternehmen eingehalten werden. Die Bundesregierung ist in der Pflicht dies sicher zu stellen und dafür zu sorgen, dass es bei den Mindestlöhnen keinen Unterbietungswettbewerb zwischen den Unternehmen gibt. Auch sittenwidrige Löhne dürfen nicht zur Realität werden, auch hier ist die Bundesregierung in der Pflicht.

 

Die Antworten einer ersten Kleinen Anfrage „Durchsetzung und Kontrollen von Mindestlöhnen“ (BT-Drucksache 17/2282) haben gezeigt, dass die Behörden Mindestlöhne nur unzureichend kontrollieren und ein erheblicher Handlungsbedarf besteht. Einige Fragen, die durch die Bundesregierung nur ungenügend oder nicht beantwortet wurden, haben wir erneut in Form einer Kleinen Anfrage eingereicht. Leider sind auch die neuen Antworten nicht immer aussagekräftig. Dennoch lohnt es sich, die Kleine Anfrage in Ergänzung der ersten Kleinen Anfrage zu betrachten.

 

Die Bundesregierung hat sich aufgrund des medialen Drucks, der durch die erste veröffentlichte kleine Anfrage entstanden ist, bereit erklärt, dem Zoll in 2012 und 2013 jeweils weitere 100 zusätzliche Stellen pro Jahr zur Verfügung zu stellen. Das ist ein erster Erfolg. Aus weiteren Antworten ist aber leider ersichtlich, dass die Bundesregierung den Ernst der Lage nicht erkannt und nicht die richtigen Schlussfolgerungen gezogen hat. Obwohl ca. 25 Millionen Euro Geldbußen wegen Mindestlohnverstößen im Jahr 2009 ausgesprochen wurden, wird weder ein Personalmangel gesehen noch wird das Unterlaufen als Problem angesehen (Zitat: „Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Mindestlöhne häufiger als andere mit Bußgeldern bewehrte Vorschriften umgangen werden.“)

 

Auch bleibt die Bundesregierung nach wie vor bei ihrer Auffassung, dass der Lohnwucher-Paragraph (§ 291 STGB) nicht verändert werden muss. Aufgrund der ersten Kleinen Anfrage wurde ersichtlich, dass Kontrollen im Jahr 2008 zu gut 7.500 Verurteilungen wegen nicht bezahlter Sozialversicherung führten, hingegen aber nur zu 12 Verurteilungen wegen Lohnwucher. Dennoch antwortet die Bundesregierung mit der Antwort auf die Frage, ob die rechtlichen Hürden für Lohnwucher zu hoch seinen mit den Worten: „Die Bundesregierung sieht zurzeit keinen Bedarf für eine Änderung … Allein die Tatsache, dass der Straftatbestand relativ selten zur Anwendung findet, kann nicht geschlossen werden, dass er erweitert werden muss.“ Fakt ist aber, dass die Hürden des Gesetzes viel zu hoch sind, um den Tatbestand des Lohnwuchers zu beweisen.

 

Aus beiden Anfragen ist auch deutlich geworden, dass die Statistik des Zolls und der Gerichte nur unzureichend sind. Tiefgründige Evaluationen der Kontrollen und der Strafverfolgung sind nicht möglich. In dieser Form können Kontrollen nicht planvoll und zielgerichtet verbessert werden.

 

Neben einem gesetzlichen Mindestlohn fordern wir daher weitere branchenspezifische Mindestlöhne, um sittenwidrige Löhne zu verhindern. Vor allem fordern wir mehr Engagement der Bundesregierung bei den Kontrollen. Sie muss alles dafür tun, dass gerechte Löhne gezahlt werden, denn die Menschen sollen von ihrer Arbeit leben können. Die Bundesregierung ist auch in der Pflicht, dass Unternehmen keine unfairen Vorteile gegenüber der Konkurrenz verschaffen können.
 

Um die Kleine Anfrage einschließlich der Antwort der Bundesregierung zu lesen, klicken Sie <media 1214 _blank>hier</media>.

 

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