Kleine Anfrage: „Alterns- und altersgerechte Arbeitsbedingungen“

Die Rente mit 67 ist beschlossene Sache. In der Konsequenz sind Rahmenbedingungen notwendig, damit ein längeres Arbeiten in Betrieben möglich wird. In einer Kleinen Anfrage haben wir bei der Bundesregierung nachgefragt, wie sich die Situation in den Betrieben gestaltet und welche politischen Maßnahmen geplant sind, damit die Beschäftigten länger am Arbeitsleben teilnehmen können. Die Antworten der Bundesregierung sind ernüchternd.

 

Der Bundesregierung liegen „keine umfassenden Kenntnisse über die Anzahl der alters- und altersgerecht ausgestalteten Arbeitsplätze“ vor. Sie scheint weder einen Überblick über die betriebliche Situation zu haben, noch kennt sie die Realität in den Unternehmen. Daher verwundert es auch nicht, dass die Bundesregierung keine Notwendigkeit für zielgerichtete gesetzliche Maßnahmen sieht, um längeres Arbeit zu ermöglichen.

 

Angesichts der physischen und psychischen Anforderungen an die Beschäftigten und mit Blick auf die Rente mit 67 ist das unverantwortlich. Auf die Frage, welche psychischen und physischen Belastungen im Erwerbsleben problematisch sind und eine längere Lebensarbeitszeit unmöglich machen, antwortet die Bunderegierung, dass Belastungen nicht per se als negativ zu bewerten seien. „Belastungen können auch aktivierende und entwicklungsförderliche und damit positive Effekte bewirken“, schreibt die Bundesregierung. Diese Antwort kann nur als zynisch bezeichnet werden. Welche Erkrankungen physische und psychische Belastungen hervorrufen, ist der Bundesregierung wohl nicht bekannt.

 

„Das wichtigste Instrument des Arbeitsschutzes im Betrieb ist die Gefährdungsbeurteilung“, schreibt die Bundesregierung. Sie räumt aber ein, dass laut einer Betriebsrätebefragung des WSI derzeit nur jeder zweite Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung durchführt. Probleme und Nachholbedarf gibt es laut Aussage der Bundesregierung nur in kleinen und mittleren Bertrieben. Diese stellen aber die Mehrzahl der Betriebe dar. Vor allem aber geht sie mit keinem Wort auf die Frage ein, ob die Gefährdungsbeurteilungen mit einer Altersstrukturanalyse verbunden werden. Dies ist aber notwendig, denn es geht nicht nur darum Gefährdungen zu minimieren, die Arbeitsplätze müssen auch alternsgerecht ausgestaltet werden. Nur so können die heute Jüngeren vor Belastungen geschützt werden. Vor dem Hintergrund einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit sowie des drohenden Fachkräftemangels ist es beunruhigend, dass gemäß des Betriebspanels des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in den Jahren 2002 bis 2008 der Anteil der Betriebe mit altersspezifischen Personalmaßnahmen verschwindend gering blieb. Zwar zeigt eine Befragung unter Betrieben der Metall- und Elektroindustrie, der Chemie und des Einzelhandels, dass der dortige Anteil vorhandener Maßnahmen für ältere Beschäftigte höher liegt, als bei der Untersuchung des IAB. Eine deutschlandweite Bestandsaufnahme altersspezifischer Personalmaßnahmen bietet diese Befragung allerdings nicht.

 

In ihrer Antwort kündigt die Bundesregierung an, die Unternehmen im Rahmen der Initiative „Neue Qualität der Arbeit“ (INQA) darin zu unterstützen, neue Erkenntnisse zu alterns- und altersgerechten Arbeitsbedingungen umzusetzen. Die Initiative „Neue Qualität der Arbeit“, zu der sich Bund, Länder, Sozialversicherungsträger, Arbeitgeber und Gewerkschaften, Stiftungen und eine Vielzahl von Unternehmen unter einem Dach zusammen gefunden haben, arbeitet nach eigenen Angaben an praktischen Lösungsvorschlägen für eine sichere, gesunde und wettbewerbsfähige Arbeitswelt, um qualitativ gute Arbeitsbedingungen zum Wohle der Betriebe und Beschäftigten zu realisieren. Das finden wir gut und hoffen, dass die Bundesregierung diesen Weg mit Nachdruck weiter verfolgt.

 

Einen wichtigen Baustein „zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit und zum Erhalt der Fachkräftebasis“ stellt nach Ansicht der Bundesregierung das Instrument des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) dar. Die Bundesregierung räumt allerdings ein, dass „bei der Verbreitung und der Qualität der Durchführung des BEM noch erheblicher Optimierungsbedarf besteht“. Um auch kleine und mittlere Unternehmen bei der Einführung des BEM zu unterstützen, wurden die Projekte „Gesunde Arbeit“ und „BEIVIG“ ins Leben gerufen. Auch dieser Weg muss konsequent weiter beschritten werden.

 

Die Antworten der Bundesregierung zeigen auch, dass es in Deutschland einen undurchschaubaren Dschungel an Projekten, Initiativen, Kampagnen und Kontaktpersonen gibt, wenn es um die Unterstützung bei der Ausgestaltung alterns- und altersgerechter Arbeitsbedingungen geht. Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind an dieser Stelle überfordert. Zwar nennt die Bundesregierung eine Vielzahl an Projekten („Demo-Komp“, „rebequa“, „Demografie-Lotsen“, „GeniAL“, „ZuM Handwerk“, „FABIH“), um Qualifizierungsangebote für die verschiedenen Ansprechpartnerinnen und -partner der Arbeitgeber zu entwickeln und durchzuführen. Eine Antwort auf eventuelle Vernetzungsmöglichkeiten bleibt die Bundesregierung allerdings schuldig.

 

Die Statistiken zu Verstößen und Fortschritten bei der Durchsetzung von Arbeitsschutzbestimmungen zeichnen ein uneinheitliches Bild. Die Zahlen zeigen, dass in den vergangenen Jahren Erfolge erzielt wurden. Während die von den Bundesländern gemeldeten Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz zwischen 2005 und 2009 deutlich zurückgegangen sind, sind die von den Unfallversicherungen gemeldeten Verstöße allerdings nahezu gleich geblieben. Merkwürdig und nicht zu erklären ist, weswegen die von den Ländern erlassenen Bußgeldbescheide im Betrachtungszeitraum sogar gestiegen sind, während sich die von den Unfallversicherungen erlassenen Bußgeldbescheide nahezu halbiert haben.

 

Fakt ist, dass in den Betrieben viel getan werden muss, damit die Beschäftigten physisch und psychisch befähigt werden, länger arbeiten zu können.

 

Die Bundesregierung aber kümmert sich wenig um den Arbeitsschutz und die Gestaltung alterns- und altersgerechter Arbeitsplätze. Hier ist ein Umdenken notwendig, ansonsten führt die Rente mit 67 zu einer Rentenkürzung durch die Hintertür.

 

 

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