Augen zu und durch – das ist die Devise der Bundesregierung, obwohl psychische Krankheiten mittlerweile der Hauptgrund des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente sind, vor Skelett- und Muskel- sowie Herz- und Kreislauferkrankungen. Diese Tendenz ist seit Jahren zu beobachten. Umso unverständlicher ist, dass die Bundesregierung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und Rente mit 67 keine Antwort darauf hat.
Der Umgang mit psychischen Belastungen und Stress am Arbeitsplatz wurde viel zu lange ausschließlich den Arbeitgebenden überlassen. Aber die Eigenverantwortung der Arbeitgebenden hat nicht dazu geführt, dass psychische Krankheiten abnehmen - im Gegenteil.
Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass die Gefährdungsbeurteilung um psychische Belastungen erweitert wird und mit einer Verordnung unterlegt wird. Für alle betrieblichen Akteure sind konkrete Ausführungsbestimmungen und verbindliche Maßnahmen zu schaffen, die aufzeigen, wie Schutzziele bei psychischen Belastungen erreicht werden können.
Diese Kraftanstrengung müssen alle betrieblichen Akteure gemeinsam leisten. Psychische Belastungen und Stress am Arbeitsplatz müssen zudem zu einem zentralen Thema der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie gemacht werden – auch gegen den Widerstand der Arbeitgeberseite.



