Antrag: Persönlichkeitsrechte abhängig Beschäftigter sichern – Datenschutz am Arbeitsplatz stärken

Mit diesem Antrag fordert Beate Müller-Gemmeke ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz, damit auch endlich die Persönlichkeitsrechte am Arbeitsplatz geschützt werden. Datenklau am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt. Betriebsräte und Gewerkschaften sollen ein Klagerecht erhalten. Die Bußgelder müssen im Interesse der Beschäftigten deutlich erhöht werden.

 

Die Bespitzelungs- und Datenmissbrauchsaffären in einer Reihe großer Unternehmen und öffentlicher Stellen haben die nicht länger hinnehmbaren Defizite beim Schutz der Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten deutlich gemacht. Die technologische Entwicklung in der Informationsgesellschaft hat in den vergangenen Jahren nicht nur Arbeitsabläufe rasant verändert, sondern auch bisher ungekannte Möglichkeiten zur Kontrolle und Überwachung von Beschäftigten geschaffen. Ähnliches gilt für die voranschreitende Entwicklung im Gesundheitswesen, die zu neuen Diagnosemöglichkeiten und molekulargenetischen Untersuchungsmethoden führt. Dadurch gelangen die Unternehmen an intime Daten von Bewerberinnen und Bewerbern, die für die spätere Berufsausübung nicht erforderlich sind.

 

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Spendenkonto:

Kreissparkasse Reutlingen,

BLZ 640 500 00,

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