Der heute vorgestellte Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz ist ungenügend und gibt in erster Linie den Arbeitgebern Rechtssicherheit. Die wesentlichen Schutzbedürfnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleiben auf der Strecke.
Statt eines Kapitels im Bundesdatenschutzgesetz, das erhebliche Grauzonen und Ausnahmeregelungen aufweist, brauchen wir ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz, wie wir es bereits vorgelegt und online unter www.beschaeftigten-datenschutz.de zur Diskussion gestellt haben.
Unser Beschäftigtendatenschutzgesetz sorgt dafür, dass Beschäftigte die Kontrolle über ihre Daten behalten, deren Privatsphäre gewahrt bleibt und die Arbeitnehmerrechte gestärkt werden.



