Kommentar: Ein gutes Signal für eine gentechnikfreie Landwirtschaft

Am 24.11.2010 hat das Bundesverfassungsgericht das geltende Gentechnikgesetz bestätigt. Damit wurde der Agro-Gentechnik-Industrie ein Riegel vorgeschoben. Sie dürfen nicht weiter uneingeschränkt gentechnisch veränderte Organismen in die Umwelt ausbringen. Das Biosphärengebiet in Münsingen und die vielen Landwirte und Lebensmittelproduzenten in der Region bleiben durch das Gesetz weiterhin vor einer bedrohlichen Technologie geschützt.

 

Das Land Sachsen-Anhalt hatte eine Normenkontrollklage gegen das bestehende Gentechnikgesetz erhoben. Das von Renate Künast - der damaligen Verbraucherschutzministerin – auf den Weg gebrachte Gesetz bietet Schutz für die nachhaltige Landwirtschaft und für die Verbraucher, die eine gentechnikfreie Landwirtschaft bevorzugen. Die Regelungen zur Haftung und zum Standortregister bleiben erhalten, denn die Agro-Gentechnik-Industrie muss für Schäden, die sie verursachen, auch haften.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil nochmals festgestellt, dass der Gesetzgeber eine besondere "Sorgfaltspflicht" wegen der noch ungeklärten Risiken durch die Agro-Gentechnik hat. Die Bundesregierung steht also in der Pflicht, Regelungen zu erlassen, die gentechnikfrei produzierende Landwirte und Lebensmittelproduzenten schützen.

 

Unsere gentechnikfreie Wirtschaft braucht nicht weniger, sondern mehr rechtlichen Schutz. Gerade in unserer ländlichen Region dürfen wir nicht zulassen, dass Gentechnikkonzerne unsere heimische Natur gefährden.

 

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