Wirtschaftsminister Rösler hat mit den vielen Ausnahmen für die Großverbraucher für höhere Kosten bei allen anderen Verbrauchern gesorgt hat und jetzt soll ganz offensichtlich die Energiewende gestoppt werden. Einen Erfolg konnten wir aber verbuchen: Es gibt keine Verordnungsermächtigung und damit behält der Deutsche Bundestag seine Mitbestimmung und seine Rechte. Alles andere wäre fatal gewesen.
Wir Grüne haben uns vehement gegen diese Kürzung gewehrt und selbstverständlich haben wir diesem Gesetzentwurf nicht zugestimmt. In einem Entschließungsantrag haben wir gefordert, die fatalen Fehler der Gesetzesnovelle zu korrigieren. Für uns ist und bleibt Solarstrom einer der Eckpfeiler der Energiewende. Wir wollen Solarenergie weiter kontinuierlich ausbauen, anstatt den Zubau auf 900 MW bis 2017 zu drosseln. Eine Vergütungssenkung bis 20 Prozent halten wir für möglich, Röttgens sprunghaften Kahlschlag mit Kürzungen von weit über 30 Prozent lehnen wir strikt ab. Außerdem muss der Vermarktungszwang für Solaranlagenbetreiber weg und stattdessen ein Speicherbonus eingeführt werden. Die besonders kostengünstigen Anlagen über 10 MW sollen zudem weiter über das EEG vergütet werden. Doch die Koalition hat sich - offenbar unerreichbar für gute Argumente - auf ihren Anti-Solar-Kurs eingeschworen.
Jetzt sind die Bundesländer aufgefordert, sich gegen die Verschlechterungen zu stellen und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit könnten vor allem die unionsgeführten Länder im Bundesrat beweisen, dass ihre Kritik und ihr Einsatz für die Energiewende ernst gemeint waren.
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