Rentenversicherung muss Beiträge nachfordern – Schluss mit faulen Ausreden

Beate Müller-Gemmeke forderte in einer Pressemitteilung die Deutsche Rentenversicherung und die Bundesregierung auf, entgangene Sozialversicherungsbeiträge nachzuerheben. In vielen Fällen haben Unternehmen in der vergangenen Zeit zu niedrige Löhne und damit auch zu wenig Sozialversicherungsabgaben gezahlt. Z.B. wenn sittenwidrige Löhne gezahlt oder Mindestlöhne nicht gezahlt wurden. Aber auch in der Zeitarbeit wurden mit sogenannten Christlichen Gewerkschaften Dumping-Tarifverträge vereinbart, die juristisch höchst problematisch sind. Jedenfalls müssen die Rentenversicherung und die Bundesregierung handeln, damit die Beschäftigten zu ihrem Recht kommen.

 

Die Bundesregierung und die Deutsche Rentenversicherung haben es versäumt, Beiträge aufgrund der Aberkennung der Tariffähigkeit der CGZP in zwei Instanzen nachzufordern oder zumindest eine Verjährung der Beitragsansprüche durch Betriebsprüfungen sicher zu stellen. Damit muss jetzt Schluss sein. Die Deutsche Rentenversicherung darf nicht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts warten, sondern muss unverzüglich tätig werden und zwar ohne Wenn und Aber.

 

Dasselbe gilt nicht nur für diesen konkreten Fall sondern auch für Fälle, in denen sittenwidrige Löhne gezahlt oder Mindestlöhne nicht gezahlt wurden. Auch hier muss die Deutsche Rentenversicherung endlich tätig werden. Der Textildiscounter kik zahlte über Jahre hinweg sittenwidrige Löhne. Dies wurde in mehreren Fällen gerichtlich bestätigt. Solche Vorgänge darf die Deutsche Rentenversicherung nicht einfach ignorieren. Die Zahlung gesetzeswidriger Löhne muss konsequent geahndet werden.

 

Die Deutsche Rentenversicherung muss endlich die Interessen aller Beitragszahler vertreten. Das ist ihre Pflicht und ihr gesetzlicher Auftrag. Zudem hat die Bundesregierung sicher zu stellen, dass die Deutsche Rentenversicherung im Interesse der Beschäftigten handelt.

 

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