Die Bundesregierung missachtet die Abgeordneten und schätzt offensichtlich die Medien mehr als das Parlament. In den Medien wurde bereits über eine Zusammenfassung der Gutachten berichtet, in denen branchenspezifische Mindestlöhne evaluiert wurden. Dem Parlament hingegen werden die Gutachten vorenthalten. Den zuständigen Abgeordneten im Ausschuss für Arbeit und Soziales wurden weder eine Zusammenfassung noch die zugrunde liegenden Gutachten ausgehändigt. Das kann nur als grobe Missachtung des Parlaments bezeichnet werden.
Das ist alles andere als kollegial und widerspricht jeglichem Anspruch auf Transparenz. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Gutachten endlich unverfälscht den Abgeordneten zugänglich zu machen. Auch die Öffentlichkeit hat ein Recht auf die Ergebnisse. Gerade in einer Zeit, in der der öffentliche Streit über einen gesetzlichen Mindestlohn entbrannt ist, müssen wichtige Erkenntnisse über die Auswirkungen von bestehenden Mindestlöhnen Grundlage der Debatte werden. Dass die Ergebnisse wegen internen Diskussionen und Debatten auf Parteitagen unter Verschluss gehalten werden, ist nicht akzeptabel und muss aufs Schärfste kritisiert werden.



