Kommentar: Wachstumsbeschleunigungsgesetz verdient seinen Namen nicht

Die Bundesregierung setzt falsche Prioritäten. Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz betreibt sie Klientelpolitik, statt eine Antwort auf die entscheidenden Herausforderungen der Zukunft zu geben – auf die Klimakrise und die soziale Frage. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz verdient seinen Namen nicht, denn wirtschaftliche Dynamik und nachhaltige Haushaltspolitik stehen in einem engen Verhältnis. Steuererleichterungen auf Pump erhöhen die Schuldenaufnahme und die daraus resultierende dramatische Staatsverschuldung engt die Handlungsspielräume der Politik heute, vor allem aber der kommenden Generationen ein. Schon heute sind die Zinslasten der zweitgrößte Ausgabenposten im Bundeshaushalt.

 

Völlig inakzeptabel ist ein neues Wirrwarr in der Steuerpolitik. Die zentralen Haushaltsgrundsätze Transparenz und Ehrlichkeit, Klarheit und Wahrheit müssen uneingeschränkt gelten. Klientelpolitik, wie die Herabsetzung des Mehrwertsteuersatzes für Übernachtungen, erhöht die Komplexität des Steuersystems und ist auch inhaltlich nicht zu begründen. Von der Aufweichung der Zinsschranke profitieren nur die Konzerne. Die kleinen Unternehmen werden mit 410 Euro Sofortabschreibung abgespeist. Kleine und mittlere Unternehmen – der Kern unserer Volkswirtschaft – werden gegenüber Großunternehmen weiter benachteiligt. Innovation und Wachstum wird so jedenfalls nicht gefördert.

 

Wenn Steuergeschenke an Reiche verteilt werden, die Hilfebedürftigsten aber völlig leer ausgehen, wird die Entsolidarisierung in unserer Gesellschaft aktiv vorangetrieben. CDU/CSU und FDP lassen mit dem Konjunkturbeschleunigungsgesetz diejenigen zurück, die unsere Unterstützung am dringendsten brauchen. Das Kindergeld wird um 20 Euro erhöht. Der Freibetrag für Kinder steigt von 6.024 Euro auf 7.008 Euro und entlastet Spitzenverdiener um rund 40 Euro pro Monat. Die besser verdienenden Eltern werden also doppelt so hoch entlastet wie Familien mit mittleren und geringen Einkommen. Noch dramatischer ist die Schieflage für die mehr als 1,8 Millionen Kinder in hilfebedürftigen Familien im Arbeitslosengeld II und in der Grundsicherung. Diese gehen komplett leer aus. Vom Kinderfreibetrag profitieren sie nicht und das erhöhte Kindergeld wird auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Teilhabechancen und Entwicklungsmöglichkeiten verzerren sich weiter zulasten von Kinder aus einkommensschwachen Haushalten.

 

Fazit: Die Klientelpolitik von CDU/CSU und FDP vergrößert die Ungleichheit in unserer Gesellschaft. Sie ist zudem wirtschaftspolitisch falsch, denn die Steuergeschenke verpuffen. Vor allem treffen die Steuerausfälle des Konjunkturbeschleunigungsgesetz die Länder und Kommunen und gehen damit zu Lasten von Bildung, Integration und sozialer Infrastruktur.

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