Die UnterzeichnnerInnen des Sanktionsmoratoriums treten für die Aussetzung aller Sanktionen nach § 31 SGB II ein. Wenn dieser Paragraph ausgesetzt wird, darf das Existenzminimum nicht mehr angetastet werden. Damit werden keine Sanktionen mehr eingesetzt, um Sparvorgaben der BA zu erfüllen und den Hilfebedürftigen wird nicht mehr das Gefühl vermittelt, dass sie selbst schuld sind an ihrer Situation. Auch Erwerbslose haben das Recht auf Würde. Die Forderung nach einem Sanktionsmoratorium können Sie unter www.sanktionsmoratorium.de unterstützen!



